Sprechen wir






Quellensteuer-Erstattung und Vorabbefreiung
Wir begleiten Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Depotbanken bei der Einführung von Erstattungs- und Vorabbefreiungssystemen – von der Ist-Analyse bis das Team dem System vertraut. Und wir gestalten als UX-Beratung die Bedienbarkeit solcher Software für ihre Hersteller. Immer nur auf einer Seite pro Projekt.
Beabstracto ist ein UX-Studio in München für komplexe Fachsysteme. Bei Quellensteuer-Erstattung und Vorabbefreiung arbeiten wir auf zwei Seiten, nie gleichzeitig: Wir begleiten Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Depotbanken bei der Einführung ihres Erstattungssystems – Ist-Analyse, Fachkonzept, Statusmodell, UAT, Go-live, Key-User-Schulung und Hypercare. Und wir beraten Hersteller solcher Software in UX: Research mit Fachanwendern, Modellierung von Status und Fristen, UI-Definition, Usability-Tests. Erste Ergebnisse der Ist-Analyse liegen nach zwei bis vier Wochen vor.
Der Takt kommt von außen: elektronische Anträge beim BZSt seit 2024 (§ 50c EStG), MiKaDiv für Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2027 (§§ 45b, 45c EStG) und die FASTER-Richtlinie ab 2030. Wer diese Termine halten will, braucht ein System, das Fristen, Belege und Freigaben pro Fall an einem Ort zeigt – und ein Team, das ihm mehr vertraut als seiner Excel-Liste.
Selten an der Software selbst. Meist daran, dass Frist, Beleg und Status eines Falls nicht an einem Ort sichtbar sind – und niemand zwischen Fachbereich, Fondsbuchhaltung und Hersteller übersetzt.
Das System zur Quellensteuer-Erstattung ist beschafft, die Herstellerschulung war vor Monaten. Anträge entstehen trotzdem wie vorher. Niemand im Fachbereich hat die Zeit, den Prozess im System zu Ende zu denken, und niemand ist dafür benannt.
Antragsfristen laufen je Quellenstaat unterschiedlich, oft Jahre nach dem Zufluss der Dividende. Wer wann wo einreichen muss, führt eine Person in einer Liste – weil das System die Frist pro Fall nicht so zeigt, wie das Team sie zum Entscheiden braucht.
Ansässigkeitsbescheinigung, Vollmacht, Steuerbescheinigung oder Dividendenabrechnung: Ein Antrag ist erst vollständig, wenn alle Belege für den Quellenstaat vorliegen. Fehlt die Vollständigkeitsanzeige im System, fällt die Lücke erst beim Versand auf – oder bei der Rückfrage der Behörde.
Übernimmt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft den Reclaim, der früher bei der Verwahrstelle lag, fehlt oft der Datensatz, den das System voraussetzt: Lagerstellen, Zentralverwahrer, Umschichtungen im Jahresverlauf. Das System fordert Daten an, die bisher niemand im Haus erfassen musste.
Bestände, Erträge und einbehaltene Steuerbeträge kommen aus dem Backoffice- oder Fondsbuchhaltungssystem. Stimmen Granularität, Stichtag oder Kennung nicht, bleibt der Import hängen. Fachbereich und Entwicklung reden dann über dasselbe Problem in zwei Sprachen.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Kapitalerträge aus Aktien und Hinterlegungsscheinen elektronisch an das BZSt zu melden. Das Format ist beherrschbar. Offen ist meist, wer die Verwahrkette pro Bestand liefert, wer prüft und wer nach dem Vier-Augen-Prinzip freigibt, bevor die Meldung geht.
Keine Marketingzahlen, sondern die Termine, die den Alltag im Fachbereich bestimmen.
AbzStEntModG vom 2. Juni 2021, BGBl. I S. 1259
BZSt, §§ 45b, 45c EStG
Richtlinie (EU) 2025/50, Art. 14
Richtlinie (EU) 2025/50
Zwei Seiten, klar getrennt – und die Business-Analyse, die auf beiden Seiten gebraucht wird.
Wir arbeiten auf Ihrer Seite, bis das Erstattungssystem im Alltag genutzt wird – nicht nur bis zur Abnahme. Dazu nehmen wir die realen Prozesse auf, übersetzen zwischen Fachbereich, Fondsbuchhaltung und Hersteller und begleiten Key User durch UAT, Go-live und Hypercare. Ziel: fristgerecht gestellte Anträge, weniger Rückfragen beim Hersteller, keine Parallel-Liste mehr.
Wir arbeiten auf Ihrer Seite, bis das Erstattungssystem im Alltag genutzt wird – nicht nur bis zur Abnahme. Dazu nehmen wir die realen Prozesse auf, übersetzen zwischen Fachbereich, Fondsbuchhaltung und Hersteller und begleiten Key User durch UAT, Go-live und Hypercare. Ziel: fristgerecht gestellte Anträge, weniger Rückfragen beim Hersteller, keine Parallel-Liste mehr.
Ihre Anwender sind Steuer- und Operations-Fachleute, keine Gelegenheitsnutzer. Wir machen die Fachlogik hinter Ihrem Produkt explizit – Rollen, End-to-End-Prozesse, Risikopunkte, Fristen – und übersetzen sie in Statusmodelle, Informationsarchitektur und Bedienmuster, die Fachanwender ohne lange Schulung verstehen. Validiert wird mit echten Anwendern, nicht mit Annahmen.
Zwischen Einkauf und Alltag liegt die Arbeit, für die oft niemand Zeit hat: Anforderungen so beschreiben, dass Fachbereich, IT und Hersteller dasselbe verstehen. Wir übernehmen die Rolle Business Analyst oder Requirements Engineer mit Schwerpunkt Steuerreporting und UX – vom Fachkonzept über Testkonzept und UAT bis zur Abnahme.
Wir arbeiten im Vokabular des Fachbereichs, nicht in dem einer Agentur. Diese Begriffe kommen in jedem Projekt vor:
Die Reihenfolge ist bei jeder Einführung gleich. Der Umfang jedes Schritts hängt davon ab, wie viel schon im System läuft.
Wir beobachten, wie Anträge heute wirklich entstehen: welche Excel-Listen es gibt, welche Entscheidung sie stützen, wo Daten aus der Fondsbuchhaltung ankommen und wo sie hängen. Ergebnis ist eine Prozesslandkarte vom Anspruch bis zum Antrag, mit Ausnahmen, und die Liste der Lücken zwischen Prozess und System.
2–4 Wochen
Mit Key Usern und der Leitung Steuern oder Fondsbuchhaltung definieren wir, welche Status ein Fall durchläuft, welche Belege ihn vollständig machen und welche Frist ihn treibt. Daraus entsteht ein Fachkonzept, das Fachbereich, IT und Hersteller gleichermaßen lesen können.
Nicht alles muss am ersten Tag funktionieren. Wir ordnen Konfiguration, Datenlieferungen und Rückfragen an den Hersteller nach den Terminen, die zuerst drohen: Quellenstaaten mit kurzer Antragsfrist, MiKaDiv-Meldetermine, Zahltage für die Vorabbefreiung.
Wir schreiben Testfälle mit dem Fachbereich, moderieren den UAT und bereiten Key User so vor, dass sie Kolleginnen und Kollegen selbst anleiten. Schulungen laufen am echten Prozess mit realistischen Fällen, nicht am Handbuch.
Nach dem Go-live bleiben wir, bis die Parallel-Liste geschlossen ist. Wir messen, was zählt – fristgerecht gestellte Anträge, Fälle mit vollständigen Belegen, Rückfragen an den Hersteller – und übergeben an die Key User, wenn die Zahlen stabil sind.
Aus der UX-Beratung für den Hersteller einer Software zur Quellensteuer-Erstattung und aus Gesprächen mit Fachbereichen – ohne Kundendaten.
Domänenwissen liegt verstreut: bei Entwicklern, Product Owner, Steuerfachleuten, Geschäftsführung. Bevor wir eine Oberfläche entwerfen, bauen wir ein Glossar und ein regulatorisches Mapping – welcher Begriff meint welche Pflicht, welche Frist, welchen Beleg. Erst wenn alle dasselbe unter „offen“ oder „freigegeben“ verstehen, lohnt sich Design. Sonst diskutiert man Screens und meint Prozesse.
Im Fachbereich lautet die Frage nie „wo ist der Button“, sondern „was ist mit diesem Fall, und muss ich heute etwas tun“. Ein Statusmodell, das Frist, Vollständigkeit der Belege und Freigabe pro Fall sichtbar macht, ersetzt mehr Excel-Listen als jedes neue Feature. Wo es fehlt, baut sich das Team sein eigenes – in der Tabellenkalkulation.
Anwender in Steuer und Operations arbeiten mit regulierten Workflows, Audit-Trails und Belegen. Komplexität zu verstecken hilft ihnen nicht; sie muss handhabbar, prüfbar und sicher werden. Filter, Bulk-Aktionen und nachvollziehbare Validierung sind hier wichtiger als ein aufgeräumtes Dashboard.
Jede Parallel-Liste beantwortet eine Frage, die das System nicht beantwortet. Wer sie verbietet, verliert die Information; wer sie liest, findet den fehlenden Status, den fehlenden Beleg oder die hängende Schnittstelle. Deshalb beginnt jede Ist-Analyse bei uns mit den Listen, nicht mit dem Handbuch.
Stakeholder bewerten Produktrichtung an etwas, das sich wie Software anfühlt. Ein klickbarer Prototyp mit realistischen Fällen, Fristen und Fehlern bringt Fachbereich, Entwicklung und Vertrieb schneller zu einer Entscheidung als jede Spezifikation – und zeigt früh, wo das Statusmodell nicht trägt.
Öffentliche Cases und Fachbeiträge. Namen von Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen nennen wir nicht.
Software für Quellensteuer-Erstattung (Hersteller)
Neues MiKaDiv-Reporting-Modul und UX-Modernisierung der bestehenden Plattform: Glossar und regulatorisches Mapping, Personas, End-to-End-Prozesse, Statusmodell, Informationsarchitektur und ein Prototyp mit realistischen Daten, den Stakeholder bei Banken wie Produktionssoftware behandelten.
→Fachbeitrag
Warum parallele Listen an der Schnittstelle zwischen Fondsbuchhaltung und Erstattungssystem entstehen, welche Entscheidung sie stützen und was sie über fehlende Status im System verraten.
→An diesen Texten orientieren wir unsere Arbeit; wir behaupten keine Zertifizierung und keine institutionelle Verbindung.
Bundesgesetzblatt, Gesetz vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) · 2021
Verlagert das Entlastungsverfahren von § 50d in § 50c EStG, begrenzt Freistellungsbescheinigungen auf drei Jahre und macht elektronische Anträge beim BZSt ab 2024 zur Regel – der Grund, warum Dokumenten- und Statuslogik im System sitzen muss.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · 2026 (Stand Handbuch)
Definiert Meldearten, XML-Format, Fristen und Beteiligte nach §§ 45b, 45c EStG für Erträge ab dem 1. Januar 2027 – die Pflichtlektüre für jedes Fachkonzept zur MiKaDiv-Meldung.
Rat der Europäischen Union · 2024 (ABl. L, 10. Januar 2025)
Führt eTRC, Relief at Source, Quick Refund binnen 60 Tagen und ein Register zertifizierter Finanzintermediäre ein; Umsetzung bis 31.12.2028, Anwendung ab 1.1.2030. Legt fest, wohin sich Erstattungsprozesse in den nächsten Jahren bewegen.
OECD, Committee on Fiscal Affairs · 2013
Das Modell für Relief at Source über autorisierte Intermediäre, auf dem FASTER aufbaut; zeigt, welche Rollen- und Nachweislogik ein System abbilden muss.
ISO/TC 159/SC 4 · 2020
Sieben Interaktionsprinzipien, darunter Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit und Fehlerrobustheit – unser Maßstab, wenn wir Statusanzeigen und Freigabedialoge bewerten.
Kate Kaplan, Nielsen Norman Group · 2020
Benennt fünf Komplexitätsebenen, darunter die institutionelle – genau die Ebene, auf der regulatorische Pflichten und Vier-Augen-Prinzip in die Oberfläche hineinwirken.
Nielsen Norman Group · 2025
Erfahrene Anwender fürchten nicht die Veränderung, sondern den Verlust an Produktivität – das zentrale Argument für Einführungsbegleitung statt Schulung allein.
Ein Erstgespräch von 30 Minuten: Sie beschreiben, wo es hakt – wir sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.
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