Quellensteuer-Erstattung und Vorabbefreiung

Ihr System zur Quellensteuer-Erstattung ist gekauft. Jetzt muss es Fristen halten.

Wir begleiten Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Depotbanken bei der Einführung von Erstattungs- und Vorabbefreiungssystemen – von der Ist-Analyse bis das Team dem System vertraut. Und wir gestalten als UX-Beratung die Bedienbarkeit solcher Software für ihre Hersteller. Immer nur auf einer Seite pro Projekt.

Kurz gesagt

Beabstracto ist ein UX-Studio in München für komplexe Fachsysteme. Bei Quellensteuer-Erstattung und Vorabbefreiung arbeiten wir auf zwei Seiten, nie gleichzeitig: Wir begleiten Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Depotbanken bei der Einführung ihres Erstattungssystems – Ist-Analyse, Fachkonzept, Statusmodell, UAT, Go-live, Key-User-Schulung und Hypercare. Und wir beraten Hersteller solcher Software in UX: Research mit Fachanwendern, Modellierung von Status und Fristen, UI-Definition, Usability-Tests. Erste Ergebnisse der Ist-Analyse liegen nach zwei bis vier Wochen vor.

Der Takt kommt von außen: elektronische Anträge beim BZSt seit 2024 (§ 50c EStG), MiKaDiv für Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2027 (§§ 45b, 45c EStG) und die FASTER-Richtlinie ab 2030. Wer diese Termine halten will, braucht ein System, das Fristen, Belege und Freigaben pro Fall an einem Ort zeigt – und ein Team, das ihm mehr vertraut als seiner Excel-Liste.

Auf einen Blick

Rolle
UX Consultant, Business Analyst mit Schwerpunkt Steuerreporting, Requirements Engineer, Rollout-Begleitung
Leistungen
Einführungsbegleitung (Ist-Analyse, Fachkonzept, UAT, Go-live, Hypercare), UX-Beratung für Hersteller, Key-User-Konzept und Schulung
Branchen
Kapitalverwaltungsgesellschaften (Master-KVG, Service-KVG), Verwahrstellen, Depotbanken, Hersteller von Software für Quellensteuer-Erstattung und Steuerreporting
Systeme
RAQUEST (als UX-Beratung für den Hersteller), OT360, DocuWare; Schnittstellen zu Fondsbuchhaltungs- und Backoffice-Systemen behandeln wir generisch
Einsatz
Remote, München, vor Ort nach Absprache (Frankfurt, DACH)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Portugiesisch

Woran scheitert die Einführung eines Erstattungssystems im Alltag?

Selten an der Software selbst. Meist daran, dass Frist, Beleg und Status eines Falls nicht an einem Ort sichtbar sind – und niemand zwischen Fachbereich, Fondsbuchhaltung und Hersteller übersetzt.

  • Lizenziert, aber nicht produktiv

    Das System zur Quellensteuer-Erstattung ist beschafft, die Herstellerschulung war vor Monaten. Anträge entstehen trotzdem wie vorher. Niemand im Fachbereich hat die Zeit, den Prozess im System zu Ende zu denken, und niemand ist dafür benannt.

  • Fristen stehen in Excel

    Antragsfristen laufen je Quellenstaat unterschiedlich, oft Jahre nach dem Zufluss der Dividende. Wer wann wo einreichen muss, führt eine Person in einer Liste – weil das System die Frist pro Fall nicht so zeigt, wie das Team sie zum Entscheiden braucht.

  • Belege fehlen, und keiner sieht es

    Ansässigkeitsbescheinigung, Vollmacht, Steuerbescheinigung oder Dividendenabrechnung: Ein Antrag ist erst vollständig, wenn alle Belege für den Quellenstaat vorliegen. Fehlt die Vollständigkeitsanzeige im System, fällt die Lücke erst beim Versand auf – oder bei der Rückfrage der Behörde.

  • Die Verwahrkette ist nicht im System

    Übernimmt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft den Reclaim, der früher bei der Verwahrstelle lag, fehlt oft der Datensatz, den das System voraussetzt: Lagerstellen, Zentralverwahrer, Umschichtungen im Jahresverlauf. Das System fordert Daten an, die bisher niemand im Haus erfassen musste.

  • Die Schnittstelle zur Fondsbuchhaltung blockiert

    Bestände, Erträge und einbehaltene Steuerbeträge kommen aus dem Backoffice- oder Fondsbuchhaltungssystem. Stimmen Granularität, Stichtag oder Kennung nicht, bleibt der Import hängen. Fachbereich und Entwicklung reden dann über dasselbe Problem in zwei Sprachen.

  • MiKaDiv hat ein Datum, der Prozess nicht

    Ab dem 1. Januar 2027 sind Kapitalerträge aus Aktien und Hinterlegungsscheinen elektronisch an das BZSt zu melden. Das Format ist beherrschbar. Offen ist meist, wer die Verwahrkette pro Bestand liefert, wer prüft und wer nach dem Vier-Augen-Prinzip freigibt, bevor die Meldung geht.

Der regulatorische Takt

Keine Marketingzahlen, sondern die Termine, die den Alltag im Fachbereich bestimmen.

2024
Seit diesem Jahr sind Anträge im Entlastungsverfahren beim BZSt elektronisch zu stellen (§ 50c Abs. 5 EStG)

AbzStEntModG vom 2. Juni 2021, BGBl. I S. 1259

1.1.2027
MiKaDiv: Meldepflicht für Kapitalerträge aus Aktien und Hinterlegungsscheinen, die nach dem 31.12.2026 zufließen

BZSt, §§ 45b, 45c EStG

60 Tage
Frist für die Erstattung im Quick-Refund-Verfahren der FASTER-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2025/50, Art. 14

1.1.2030
Anwendung der FASTER-Richtlinie in den Mitgliedstaaten; Umsetzung in nationales Recht bis 31.12.2028

Richtlinie (EU) 2025/50

Was wir konkret liefern

Zwei Seiten, klar getrennt – und die Business-Analyse, die auf beiden Seiten gebraucht wird.

Einführungsbegleitung für KVGs, Verwahrstellen und Depotbanken

Wir arbeiten auf Ihrer Seite, bis das Erstattungssystem im Alltag genutzt wird – nicht nur bis zur Abnahme. Dazu nehmen wir die realen Prozesse auf, übersetzen zwischen Fachbereich, Fondsbuchhaltung und Hersteller und begleiten Key User durch UAT, Go-live und Hypercare. Ziel: fristgerecht gestellte Anträge, weniger Rückfragen beim Hersteller, keine Parallel-Liste mehr.

  • Ist-Analyse: Prozessaufnahme vom Anspruch bis zum Antrag, inklusive Ausnahmen und Excel-Listen
  • Fachkonzept mit Statusmodell, Fristenlogik und Vollständigkeitsregeln je Quellenstaat
  • Priorisierter Backlog für Konfiguration, Datenlieferungen und Rückfragen an den Hersteller
  • Key-User-Konzept, Schulungsunterlagen am echten Prozess und Testfälle für den UAT
  • Begleitung bei Go-live und Hypercare mit messbaren Zielen

Einführungsbegleitung für KVGs, Verwahrstellen und Depotbanken

Wir arbeiten auf Ihrer Seite, bis das Erstattungssystem im Alltag genutzt wird – nicht nur bis zur Abnahme. Dazu nehmen wir die realen Prozesse auf, übersetzen zwischen Fachbereich, Fondsbuchhaltung und Hersteller und begleiten Key User durch UAT, Go-live und Hypercare. Ziel: fristgerecht gestellte Anträge, weniger Rückfragen beim Hersteller, keine Parallel-Liste mehr.

  • Ist-Analyse: Prozessaufnahme vom Anspruch bis zum Antrag, inklusive Ausnahmen und Excel-Listen
  • Fachkonzept mit Statusmodell, Fristenlogik und Vollständigkeitsregeln je Quellenstaat
  • Priorisierter Backlog für Konfiguration, Datenlieferungen und Rückfragen an den Hersteller
  • Key-User-Konzept, Schulungsunterlagen am echten Prozess und Testfälle für den UAT
  • Begleitung bei Go-live und Hypercare mit messbaren Zielen

UX-Beratung für Hersteller von Software zur Quellensteuer-Erstattung

Ihre Anwender sind Steuer- und Operations-Fachleute, keine Gelegenheitsnutzer. Wir machen die Fachlogik hinter Ihrem Produkt explizit – Rollen, End-to-End-Prozesse, Risikopunkte, Fristen – und übersetzen sie in Statusmodelle, Informationsarchitektur und Bedienmuster, die Fachanwender ohne lange Schulung verstehen. Validiert wird mit echten Anwendern, nicht mit Annahmen.

  • UX-Research mit Fachanwendern aus Steuer, Fondsbuchhaltung und Operations
  • Glossar, Personas und End-to-End-Prozesse als geteilte Sprache für Product Owner, Entwicklung und Fachseite
  • Statusmodell für Fälle, Fristen, Belege und Freigaben
  • Informationsarchitektur, UI-Definition und klickbarer Prototyp mit realistischen Daten
  • Usability-Tests und Konzepttests vor dem Release

Business-Analyse: Fachkonzept, Anforderungen und Testbegleitung

Zwischen Einkauf und Alltag liegt die Arbeit, für die oft niemand Zeit hat: Anforderungen so beschreiben, dass Fachbereich, IT und Hersteller dasselbe verstehen. Wir übernehmen die Rolle Business Analyst oder Requirements Engineer mit Schwerpunkt Steuerreporting und UX – vom Fachkonzept über Testkonzept und UAT bis zur Abnahme.

  • Anforderungsdokumentation und Lösungskonzept in der Sprache des Fachbereichs
  • Fachkonzept für neue Module, zum Beispiel die MiKaDiv-Meldung oder die Vorabbefreiung
  • Testkonzept, Testfälle und Moderation des UAT mit Key Usern
  • Abnahmekriterien, die auf Fristen, Vollständigkeit der Belege und Vier-Augen-Prinzip abstellen

Domänensprache

Wir arbeiten im Vokabular des Fachbereichs, nicht in dem einer Agentur. Diese Begriffe kommen in jedem Projekt vor:

  • Quellensteuer-Erstattung (Standard Refund)
  • Entlastungsverfahren nach § 50c EStG
  • Vorabbefreiung (Relief at Source)
  • Quick Refund
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Ansässigkeitsbescheinigung
  • Steuerbescheinigung und Dividendenabrechnung
  • Vollmacht
  • Antragsfristen und Verjährung
  • Verwahrkette und Lagerstellen
  • Vier-Augen-Prinzip
  • MiKaDiv (§§ 45b, 45c EStG)
  • FASTER-Richtlinie und eTRC
  • OECD TRACE
Erstattungsverfahren (Standard Refund)
Die Quellensteuer wird zunächst in voller Höhe einbehalten; der Berechtigte oder sein Bevollmächtigter beantragt die Differenz zum DBA-Satz nachträglich bei der Behörde des Quellenstaats. Der langsamste, aber häufigste Weg – und der, in dem die meisten Fristen und Belege verwaltet werden müssen.
Entlastungsverfahren und Vorabbefreiung (Relief at Source)
Der ermäßigte Satz wird schon bei der Ausschüttung angewandt. In Deutschland regelt § 50c EStG das Entlastungsverfahren; eine Freistellungsbescheinigung gilt höchstens drei Jahre, Anträge laufen seit 2024 elektronisch über das BZSt. Spart Liquidität, verlangt aber vollständige Unterlagen vor dem Zahltag.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Bilaterales Abkommen, das begrenzt, welchen Quellensteuersatz ein Staat gegenüber Ansässigen des anderen Staats einbehalten darf. Der Erstattungsanspruch entsteht aus der Differenz zwischen einbehaltenem Satz und DBA-Satz.
Ansässigkeitsbescheinigung
Bestätigung des Wohnsitzfinanzamts, dass der Antragsteller im Abkommensstaat steuerlich ansässig ist. In vielen Verfahren Pflichtbeleg; die FASTER-Richtlinie ersetzt sie ab 2030 durch ein digitales Zertifikat (eTRC).
Steuerbescheinigung
Nachweis über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, in Deutschland ausgestellt von der auszahlenden Stelle. Mit MiKaDiv werden ihre Inhalte zusätzlich elektronisch an das BZSt gemeldet (§ 45b EStG).
Vollmacht
Erlaubt der Depotbank, der Verwahrstelle oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft, im Namen des Berechtigten Anträge zu stellen. Fehlt sie oder ist sie abgelaufen, ist der Antrag formal unvollständig – egal wie korrekt die Zahlen sind.
Antragsfristen und Verjährung
Jeder Quellenstaat setzt eigene Fristen, gerechnet vom Zufluss der Erträge. Für das deutsche Erstattungsverfahren nach § 50c EStG beträgt die Frist vier Jahre ab Ende des Zuflussjahres. Eine Frist, die im System nicht pro Fall sichtbar ist, landet in einer Excel-Liste.
Verwahrkette und Lagerstellen
Alle Stationen, über die ein Wertpapier vom Zentralverwahrer bis zum Depot des Anlegers gehalten wird. Behörden und MiKaDiv wollen sie nachvollziehen; das System braucht sie pro Bestand und Stichtag.
Vier-Augen-Prinzip
Keine Antragsstellung und keine Meldung ohne zweite Freigabe. Im System heißt das: ein eigener Status, ein benannter Verantwortlicher und eine Spur, wer wann geprüft hat.
MiKaDiv
Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheinen (§§ 45b, 45c EStG). Gilt für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen; Meldungen an das BZSt mit festen Terminen im Folgejahr (31. März, 30. April, 31. Juli).

Wie wir vorgehen

Die Reihenfolge ist bei jeder Einführung gleich. Der Umfang jedes Schritts hängt davon ab, wie viel schon im System läuft.

  1. 1

    Ist-Analyse im Fachbereich

    Wir beobachten, wie Anträge heute wirklich entstehen: welche Excel-Listen es gibt, welche Entscheidung sie stützen, wo Daten aus der Fondsbuchhaltung ankommen und wo sie hängen. Ergebnis ist eine Prozesslandkarte vom Anspruch bis zum Antrag, mit Ausnahmen, und die Liste der Lücken zwischen Prozess und System.

    2–4 Wochen

  2. 2

    Fachkonzept und Statusmodell

    Mit Key Usern und der Leitung Steuern oder Fondsbuchhaltung definieren wir, welche Status ein Fall durchläuft, welche Belege ihn vollständig machen und welche Frist ihn treibt. Daraus entsteht ein Fachkonzept, das Fachbereich, IT und Hersteller gleichermaßen lesen können.

  3. 3

    Priorisierung nach Fristen

    Nicht alles muss am ersten Tag funktionieren. Wir ordnen Konfiguration, Datenlieferungen und Rückfragen an den Hersteller nach den Terminen, die zuerst drohen: Quellenstaaten mit kurzer Antragsfrist, MiKaDiv-Meldetermine, Zahltage für die Vorabbefreiung.

  4. 4

    UAT, Go-live und Key User

    Wir schreiben Testfälle mit dem Fachbereich, moderieren den UAT und bereiten Key User so vor, dass sie Kolleginnen und Kollegen selbst anleiten. Schulungen laufen am echten Prozess mit realistischen Fällen, nicht am Handbuch.

  5. 5

    Hypercare und Messung

    Nach dem Go-live bleiben wir, bis die Parallel-Liste geschlossen ist. Wir messen, was zählt – fristgerecht gestellte Anträge, Fälle mit vollständigen Belegen, Rückfragen an den Hersteller – und übergeben an die Key User, wenn die Zahlen stabil sind.

Was wir gelernt haben

Aus der UX-Beratung für den Hersteller einer Software zur Quellensteuer-Erstattung und aus Gesprächen mit Fachbereichen – ohne Kundendaten.

  1. 01

    Geteilte Sprache vor dem ersten Screen

    Domänenwissen liegt verstreut: bei Entwicklern, Product Owner, Steuerfachleuten, Geschäftsführung. Bevor wir eine Oberfläche entwerfen, bauen wir ein Glossar und ein regulatorisches Mapping – welcher Begriff meint welche Pflicht, welche Frist, welchen Beleg. Erst wenn alle dasselbe unter „offen“ oder „freigegeben“ verstehen, lohnt sich Design. Sonst diskutiert man Screens und meint Prozesse.

  2. 02

    Status ist das eigentliche Produkt

    Im Fachbereich lautet die Frage nie „wo ist der Button“, sondern „was ist mit diesem Fall, und muss ich heute etwas tun“. Ein Statusmodell, das Frist, Vollständigkeit der Belege und Freigabe pro Fall sichtbar macht, ersetzt mehr Excel-Listen als jedes neue Feature. Wo es fehlt, baut sich das Team sein eigenes – in der Tabellenkalkulation.

  3. 03

    Fachanwender wollen keine Vereinfachung, sondern Kontrolle

    Anwender in Steuer und Operations arbeiten mit regulierten Workflows, Audit-Trails und Belegen. Komplexität zu verstecken hilft ihnen nicht; sie muss handhabbar, prüfbar und sicher werden. Filter, Bulk-Aktionen und nachvollziehbare Validierung sind hier wichtiger als ein aufgeräumtes Dashboard.

  4. 04

    Die Excel-Liste ist ein Befund, kein Fehlverhalten

    Jede Parallel-Liste beantwortet eine Frage, die das System nicht beantwortet. Wer sie verbietet, verliert die Information; wer sie liest, findet den fehlenden Status, den fehlenden Beleg oder die hängende Schnittstelle. Deshalb beginnt jede Ist-Analyse bei uns mit den Listen, nicht mit dem Handbuch.

  5. 05

    Ein Prototyp mit echten Daten entscheidet mehr als ein Konzeptpapier

    Stakeholder bewerten Produktrichtung an etwas, das sich wie Software anfühlt. Ein klickbarer Prototyp mit realistischen Fällen, Fristen und Fehlern bringt Fachbereich, Entwicklung und Vertrieb schneller zu einer Entscheidung als jede Spezifikation – und zeigt früh, wo das Statusmodell nicht trägt.

Fachliche Referenzen

An diesen Texten orientieren wir unsere Arbeit; wir behaupten keine Zertifizierung und keine institutionelle Verbindung.

Bundesgesetzblatt, Gesetz vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) · 2021

§ 50c EStG – Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen (eingeführt durch das AbzStEntModG)

Verlagert das Entlastungsverfahren von § 50d in § 50c EStG, begrenzt Freistellungsbescheinigungen auf drei Jahre und macht elektronische Anträge beim BZSt ab 2024 zur Regel – der Grund, warum Dokumenten- und Statuslogik im System sitzen muss.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · 2026 (Stand Handbuch)

Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine (MiKaDiv) – Kommunikationshandbuch und FAQ

Definiert Meldearten, XML-Format, Fristen und Beteiligte nach §§ 45b, 45c EStG für Erträge ab dem 1. Januar 2027 – die Pflichtlektüre für jedes Fachkonzept zur MiKaDiv-Meldung.

Rat der Europäischen Union · 2024 (ABl. L, 10. Januar 2025)

Richtlinie (EU) 2025/50 des Rates über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER)

Führt eTRC, Relief at Source, Quick Refund binnen 60 Tagen und ein Register zertifizierter Finanzintermediäre ein; Umsetzung bis 31.12.2028, Anwendung ab 1.1.2030. Legt fest, wohin sich Erstattungsprozesse in den nächsten Jahren bewegen.

OECD, Committee on Fiscal Affairs · 2013

TRACE Implementation Package for the Adoption of the Authorised Intermediary System

Das Modell für Relief at Source über autorisierte Intermediäre, auf dem FASTER aufbaut; zeigt, welche Rollen- und Nachweislogik ein System abbilden muss.

ISO/TC 159/SC 4 · 2020

ISO 9241-110:2020 – Ergonomics of human-system interaction, Part 110: Interaction principles

Sieben Interaktionsprinzipien, darunter Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit und Fehlerrobustheit – unser Maßstab, wenn wir Statusanzeigen und Freigabedialoge bewerten.

Kate Kaplan, Nielsen Norman Group · 2020

Complex Application Design: A 5-Layer Framework

Benennt fünf Komplexitätsebenen, darunter die institutionelle – genau die Ebene, auf der regulatorische Pflichten und Vier-Augen-Prinzip in die Oberfläche hineinwirken.

Nielsen Norman Group · 2025

Supporting 'Power Users' Isn't Enough: 3 Complex-App User Types

Erfahrene Anwender fürchten nicht die Veränderung, sondern den Verlust an Produktivität – das zentrale Argument für Einführungsbegleitung statt Schulung allein.

Häufige Fragen

Arbeiten Sie für den Hersteller oder für uns?
Immer nur für eine Seite pro Projekt. Beauftragt uns Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle oder Bank mit der Einführung, arbeiten wir für Sie und vertreten Ihre Anforderungen gegenüber dem Hersteller. Beauftragt uns ein Hersteller mit UX, arbeiten wir für ihn. Informationen aus einem Auftrag fließen nicht in einen anderen.
Brauchen Sie Zugang zu unseren Daten oder Systemen?
Für die Ist-Analyse reichen Beobachtung im Fachbereich, anonymisierte Beispiele und die vorhandenen Excel-Listen. Produktiven Datenzugriff brauchen wir nicht. Für UAT und Key-User-Arbeit nutzen wir Test- oder Schulungsmandanten. NDA und, wo gefordert, eine DORA-Zusatzvereinbarung sind für uns Standard.
Welche Rolle besetzen Sie im Projekt?
Je nach Phase: UX Consultant oder UX Researcher, Business Analyst mit Schwerpunkt Steuerreporting, Requirements Engineer für Fachkonzept und Testkonzept, oder Rollout-Begleitung von UAT bis Hypercare. In Ausschreibungen passen wir am besten auf „Business Analyst / UX Consultant Steuerreporting“ oder „Requirements Engineer Fachanwendung Banking“.
Wie schnell sehen wir Ergebnisse?
Die Ist-Analyse liefert nach zwei bis vier Wochen eine Prozesslandkarte und die Liste der Lücken zwischen Prozess und System. Messbare Verbesserungen – fristgerecht gestellte Anträge, geschlossene Parallel-Listen – entstehen, sobald Prioritäten gesetzt sind und wir den Alltag begleiten. Den Zeitrahmen schätzen wir im Erstgespräch gemeinsam.
Was ändert MiKaDiv ab 2027 konkret für uns?
Für Kapitalerträge aus Aktien und Hinterlegungsscheinen, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen, melden auszahlende Stellen und Wertpapiersammelbanken Daten elektronisch an das BZSt (§§ 45b, 45c EStG), mit festen Terminen im Folgejahr. Das Format ist das kleinere Problem. Entscheidend ist, ob die Verwahrkette pro Bestand im System vorliegt und wer die Meldung vor dem Versand freigibt.
Betrifft uns die FASTER-Richtlinie schon?
Noch nicht operativ: Die Richtlinie (EU) 2025/50 ist bis zum 31. Dezember 2028 umzusetzen und gilt ab dem 1. Januar 2030. Sie bringt ein digitales Ansässigkeitszertifikat (eTRC), Relief at Source und Quick Refund binnen 60 Tagen sowie ein Register zertifizierter Finanzintermediäre. Wer heute Statusmodell und Belegelogik sauber einführt, muss 2030 nicht von vorn anfangen.
Übernehmen Sie Schulungen und das Key-User-Konzept?
Ja. Wir erstellen das Key-User-Konzept, Schulungsunterlagen am echten Prozess und begleiten die ersten Wochen nach dem Go-live. Ziel ist, dass Key User die Kolleginnen und Kollegen selbst anleiten und wir uns zurückziehen können.
Arbeiten Sie remote?
Ja, überwiegend. Base ist München; Vor-Ort-Termine in Frankfurt und im DACH-Raum sind nach Absprache möglich, etwa für Beobachtung im Fachbereich, Workshops oder UAT-Tage. Referenzkunden nennen wir nicht; öffentlich ist allein der Case zur UX-Beratung für den Hersteller.

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